Honorar
Das Honorar berechnet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand der Behandlung.
Die Vergütung beträgt 110 EUR pro 60 Minuten.
Heilkundliche Tätigkeiten sind gem. § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Bitte beachten Sie, dass die gesetzliche Krankenkasse KEINE Erstattung der Behandlungskosten vornimmt. Über etwaige Ausnahmen (z.B. freiwillige Satzungsleistungen) informieren Sie sich bitte vor Aufnahme der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse.
Sollten Sie privat versichert sein, oder eine Zusatzversicherung haben, können Sie einen Erstattungsanspruch haben. Klären Sie dies bitte vor Beginn der Behandlung ab. Bitte beachten Sie, dass die Erstattungen in der Regel auf die Sätze des „Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH)“ beschränkt sind. Sollten sich Differenzen ergeben zwischen den Beträgen aus dem Gebührenverzeichnis und dem vertraglich vereinbarten Honorar, sind diese vom Patienten zu tragen.
Ausfallhonorar/Terminabsagen
Sollten Sie verhindert sein, sagen Sie bitte spätestens 24 Stunden vorher ab.
Für spätere Terminabsagen erhebe ich für den ausfallenden Termin als Schadenersatz ein Ausfallhonorar von 50% der Gesamtgebühr.
Sollten Sie ohne Ihr Verschulden am Erscheinen verhindert sein, tritt diese Zahlungsverpflichtung selbstverständlich nicht ein.
Ehrenamtliches Angebot für Ersthelfer
Als Ausdruck meiner Dankbarkeit für meine Lebensretter möchte ich hier gerne die Gelegenheit nutzen und biete eine Gesprächstherapie zu 20 EUR pro Stunde an. Dieses Angebot wendet sich an all die Ersthelfer, welche durch ihren Einsatz bei einem Notfall noch belastet sind und Unterstützung bei der Verarbeitung des Geschehenen benötigen. Dieses Angebot kann einmal pro Person in Anspruch genommen werden und richtet sich nach der Verfügbarkeit. Es besteht kein Anspruch darauf.